Elternbeirat

Das Bindeglied – die Elternvertreter

Der Elternbeirat bringt Eltern und die Schule zusammen. Die Aufgaben dazu sind gesetzlich geregelt.

Auf Schulklassenebene ist für jedes Schulhalbjahr eine Versammlung der Klassenpflegschaft vorgeschrieben, der neben den Eltern der Klasse auch die in der Klasse unterrichtenden Lehrer angehören. Die Eltern wählen aus ihrer Mitte einen Klassenelternvertreter und einen Stellvertreter. Der Klassenelternvertreter kann auch unterjährig Sitzungen der Klassenpflegschaft einberufen und hat die Aufgabe, diese zu leiten.

Die gewählten Klassenelternvertreter und Stellvertreter bilden den Elternbeirat. Verpflichtend vorgeschrieben sind mindestens zwei Sitzungen des Elternbeirates pro Schuljahr. Der Elternbeirat wählt aus seiner Mitte den Elternbeiratsvorsitzenden und im Regelfall zwei weitere Vertreter für die Schulkonferenz. Der Elternbeiratsvorsitzende kann auch unterjährig Sitzungen des Elternbeirats einberufen und leitet diese.

Elternbeirat

Wir danken auch dieses Schuljahr denjenigen Eltern, die sich zum Wohle unserer Schülerinnen und Schüler engagieren und zum gelingenden Schulleben beitragen:

Vorsitzender

Stellvertreter

Schriftführer

Elternvertreter
– (1a)
– (4b)
– (3b)

Stellvertreter
– (1a)
– (4b)
– (3b)

Kassenverwalter
– (2a)

Kassenprüfer
– (3c)